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Datenschutz und Datensicherheit

Mit der Digitalisierung von Informationen wurde es notwendig, besondere Regelungen zum Schutz von Personen und Daten zu treffen. Der Datenzugriff über Computer und Netzwerke war nun grundsätzlich anders möglich als über Registraturen, Archive und Papierakten.

Durch schnellen und flexiblen Zugriff auf große Datenbestände ist es einfach möglich, viele Informationen über beteiligte Personen herauszufinden. Dies ist jedoch ein Eingriff in dessen Privatsphäre. Auf der anderen Seite muss verhindert werden, dass Informationen verfälscht (manipuliert) werden können oder versehentlich gelöscht werden. Dies kann für ein Unternehmen einen großen Schaden bedeuten.

Unter Datenschutz versteht man Regelungen zum Schutz der Privatsphäre einer Person. Es muss gewährleistet werden, dass personenbezogene Daten nur dort sind, wo sie hingehören und nur zu vorgesehenen Zwecken benutzt werden.

Maßnahmen zur Datensicherheit sollen den Verlust und die Manipulation von Informationen verhindern.

Den Unterschied verdeutlicht folgende Übersicht:

  Datenschutz Datensicherheit
geschütztes Objekt Person Daten
Ziel Schutz der Privatsphäre Schutz der Daten
(vor Verlust u. Manipulation)
Mittel primär Gesetze technisch-organisatorische Maßnahmen
Mittel sekundär technisch-organisatorische Maßnahmen Gesetze

Schutz von Daten und Personen

  1. Welche Nachteile könnten Personen entstehen, wenn Unbefugte an ihre persönlichen Daten gelangen?
  2. Welche Konsequenzen könnte ein Datenverlust für ein Unternehmen haben?

Technisch-organisatorische Maßnahmen

  1. Nenne drei Maßnahmen zur technisch-organisatorischen Sicherung von Daten.
  2. Welche technisch-organisatorischen Maßnahmen eignen sich für den Datenschutz?

Historische Entwicklung des Datenschutzrechts

1970 verabschiedete der hessische Landtag das erste Datenschutzgesetz der Welt. Das erste Bundesdatenschutzgesetz trat 1978 in Kraft.

Recherchiert zu den Vorläufern des heutigen Datenschutzgesetzes. Untersucht dabei inwiefern der Schutz der Privatsphäre in folgenden Gesetzen und Urteilen berücksichtigt wird.

  1. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (1948)
  2. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (1949)
  3. Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (1983)

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13.4.2
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