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CC0-Lizenz - Public Domain

CC0: public domain, gemeinfreier Inhalt

Die CC0 Lizenz (gesprochen auch CC-Zero) bedeutet den Verzicht auf eine Lizenz. Das Werk wird also in die sogenannte Public Domain übergeben und kann von allen ohne jegliche Einschränkung und Pflichten genutzt werden. Insbesondere entfällt damit also auch die Pflicht zur Namensnennung.

Hintergrundinfo:

In Deutschland ist eine solcher Verzicht auf das Urheberrecht an dem geschaffenen Werk aus rechtlichen Gründen eigentlich gar nicht möglich. Deshalb beinhaltet die CC0-Lizenz eine sogenannte fallback-licence. Diese tritt in Ländern wie Deutschland dann an Stelle des Verzicht auf die Lizenz, erlaubt aber die Nutzung des Werkes ohne jegliche Einschränkungen. Mit diesem rechtlichen Konstrukt ist also auch in Ländern wie Deutschland die Nutzung solcher Werke im Sinne des Public-Domain-Gedankens möglich.

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13.2.3.2
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